Welche Nebenkosten kommen bei Kauf auf Sie zu? Ein Überblick
Wer in Deutschland eine Immobilie erwirbt, zahlt nicht nur für seine neue Behausung, sondern auch an beteiligte Dienstleister, das für das Grundbuch zuständige Gericht sowie das Finanzamt. Die häufigsten Kostengruppen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
- Maklerprovision
- Notarkosten
- Grundbucheintrag
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Sachverständige und Gutachter
- Sanierungs- oder Modernisierungskosten
- Versicherungen
Je nachdem wie der Kauf verläuft, können die Nebenkosten sehr unterschiedlich ausfallen. Die tatsächliche Höhe lässt sich nur individuell bestimmen. Nicht immer sind Gutachter nötig und es fallen auch nicht immer Modernisierungskosten an.
Wir zeigen Ihnen der Reihe nach, in welchen Fällen, welche Kosten zu erwarten sind.
Was kostet der Makler?
Nach Einführung des Maklergesetzes im Dezember 2020
sind viele Provisionsmodelle möglich. Einige muss der Käufer bezahlen, andere der Verkäufer. Dem Gesetz nach ist der Regelfall die geteilte Provision. In welcher Höhe ist dabei nicht festgelegt. Üblich sind aber circa 3 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für Wohnimmobilien.
Bei Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern, die von Kapitalanlegern gekauft werden, liegt weiterhin die Provision in voller Höhe beim Käufer.
Es gibt auch Maklerangebote von Immobilien, die keine Provision ausweisen. Dann wird diese meist vom Eigentümer bezahlt. Diese sogenannte Innenprovision bezahlt der Verkäufer dem Makler nach Erhalt des Kaufpreises.
Für den Käufer ist dieses letzte Modell von Vorteil, weil die Provision über diesen Weg finanzierbar wird. Die meisten Banken erwarten, dass Provision aus dem Eigenkapital bezahlt wird. Oft kann mit Verkäufer und Makler besprochen werden, ob die Provision „nach innen“ gelegt werden kann, so dass die Bank die Nebenkosten über den Kaufpreis finanziert.
Die Höhe der Provision ist übrigens grundsätzlich nicht begrenzt. Sie kann auch höher ausfallen als die ortsüblichen Kosten. Wann eine Courtage sittenwidrig wird, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.
So sind bereits Maklerprovision von 12 % als unzulässig eingeschätzt worden. Andere Gerichte zogen die Grenze erst bei 27 %.